Einen Freistellungsauftrag können Sie bequem hier downloaden, diesen ausfüllen und der AutoBank postalisch zusenden.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften kann nur dieses Formular benutzt werden.
Derzeit gelten folgende Höchstbeträge (Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag), die auf alle Institute
zu verteilen sind:
- Für Einzelpersonen, Minderjährige, dauernd getrennt lebende Ehepartner: 801,00 €.
- Für Verheiratete (zusammen und getrennt veranlagte Ehepartner): 1.602,00 €.
Bei (zusammen und getrennt veranlagten) Ehepartnern gilt, dass stets beide Ehepartner den Freistellungsauftrag
vollständig ausfüllen und unterschreiben müssen.
Bitte beachten Sie: Der Freistellungsauftrag (Erteilung der Änderung) gilt ab dem auf dem Formular angegebenen Datum,
frühestens jedoch am Eingangstag bei der AutoBank. Eine Rückdatierung ist nicht möglich.
Bereits abgeführte Beträge werden bei nachträglicher Einreichung eines Freistellungsauftrags nicht korrigiert.
Der Freistellungsauftrag muss zum Zeitpunkt der Zinsgutschrift bereits vorliegen.
Grundsätzlich sollte ein Freistellungsauftrag unbefristet erteilt werden, damit jedes Jahr erneut der zuletzt
erteilte Freibetrag zur Verfügung steht. Eine Änderung (Erhöhung oder Reduzierung bis zur Inanspruchnahme)
bzw. Löschung des Freistellungsauftrags ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften auf dem entsprechenden Vordruck
zu erteilen. Es gilt jeweils der zuletzt erteilte Freistellungsauftrag als Gesamtbetrag.
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